Individuelles Recht auf Luftreinhaltung
Staatshaftung für Gesundheitsschäden, die durch Luftverschmutzung verursacht sind
In einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das im Mai im Rahmen eines Votums des Generalanwalts veröffentlicht wurde, wird definiert, unter welchen Bedingungen und Kriterien einzelne Bürger Schadensersatz vom Staat verlangen können. Folgende drei grundsätzlichen Voraussetzungen sind dabei maßgeblich:
1. Die in der EU-Richtlinie festgelegten Grenzwerte wurden überschritten
2. Die Verletzung dieser Richtlinie muss qualifizierbar und vorwerfbar sein, d.h. trotz Grenzwertüberschreitungen wurden keine effektiven Luftreinhaltepläne erstellt und umgesetzt.
3. Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der qualifizierten Verletzung der Richtlinie und dem eingetretenen Gesundheitsschaden nachgewiesen werden – hier könne allerdings genügen, dass der Geschädigte sich ausreichend lange in einer Umgebung aufgehalten hat, für die die Grenzwerte überschritten wurden. Weiterlesen