Aktualisierung der EU-Gesetzgebung zur Luftverschmutzung: Zeit, Maßnahmen zu ergreifen

Ende Oktober hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Aktualisierung der Leitlinien für die Luftqualität vorgelegt. Die strengeren Grenzwerte für einzelne Luftschadstoffe können als Kernstück betrachtet werden. Außerdem wird in dem Vorschlag die inhaltliche Bedeutung der Luftqualität stärker betont als in den bisherigen Gesetzgebung. Nachstehend finden Sie eine kurze Zusammenfassung:

Der Europäische Grüne Deal 2020 enthielt bereits den Hinweis, dass die EU-Grenzwerte stärker an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeglichen werden sollten.

Im vergangenen Jahr hat die WHO ihre empfohlenen Richtwerte deutlich verschärft, um die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Auch wenn die neuen Grenzwerte im Entwurf der EU-Kommission nicht so scharf sind wie die seit 2021 geltenden WHO-Empfehlungen, sind sie doch deutlich strenger geworden. Für NO2 zum Beispiel bedeuten sie, dass mehr als die Hälfte der deutschen Städte den neuen Grenzwert von 20 µg derzeit nicht einhalten. Dem Entwurf zufolge bleibt bis 2030 Zeit, die Einhaltung der neuen Schwellenwerte durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.

Neben der Verschärfung der Grenzwerte sieht der Entwurf einen Entschädigungsanspruch für Bürger vor, die aufgrund von Luftschadstoffen gesundheitliche Probleme erleiden und gegen die EU-Luftqualitätsvorschriften verstoßen. Auch kollektive Schadensersatzansprüche von NGOs sollen möglich sein.

Darüber hinaus ist eine bessere Information der Öffentlichkeit über die Luftqualität geplant.

Als nächstes werden das EU-Parlament und der EU-Rat über den Vorschlag der EU-Kommission entscheiden. Da die Genehmigung erwartet wird, müssen die Städte aktiv werden, da die derzeitigen Luftqualitätspläne der meisten Städte nicht ausreichen werden, um die neuen Grenzwerte einzuhalten.

Individuelles Recht auf Luftreinhaltung

Staatshaftung für Gesundheitsschäden, die durch Luftverschmutzung verursacht sind

In einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das im Mai im Rahmen eines Votums des Generalanwalts veröffentlicht wurde, wird definiert, unter welchen Bedingungen und Kriterien einzelne Bürger Schadensersatz vom Staat verlangen können. Folgende drei grundsätzlichen Voraussetzungen sind dabei maßgeblich:

1. Die in der EU-Richtlinie festgelegten Grenzwerte wurden überschritten

2. Die Verletzung dieser Richtlinie muss qualifizierbar und vorwerfbar sein, d.h. trotz Grenzwertüberschreitungen wurden keine effektiven Luftreinhaltepläne erstellt und umgesetzt.

3. Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der qualifizierten Verletzung der Richtlinie und dem eingetretenen Gesundheitsschaden nachgewiesen werden – hier könne allerdings genügen, dass der Geschädigte sich ausreichend lange in einer Umgebung aufgehalten hat, für die die Grenzwerte überschritten wurden. Weiterlesen

Europäische Umweltagentur legt Bericht zum Stand der Luftqualität vor

In ihrem im April veröffentlichten Bericht stellt die Europäischen Umweltagentur (EEA) die Luftverschmutzung in den Jahren 2020 und 2021 nach Schadstoffen aufgeschlüsselt dar. Dabei werden die Schadstoffkonzentrationen sowohl in Bezug auf die EU-Luftqualitätsnormen als auch auf die WHO-Leitlinien. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Empfehlungen bereits im Herbst 2021 deutlich nach unten angepasst und trägt damit den neuesten Forschungserkenntnissen den luftschadstoffbedingten Gesundheitsrisiken Rechnung. Weiterlesen